Während Portugal seinen Asylwerbern ein vorläufiges Aufenthaltsrecht und Zugang zu medizinischer Versorgung gewährt, kehren andere Länder das Thema unter den Teppich. Vor allem im überfüllten Flüchtlingslager von Moria droht das Corona-Virus, eine Katastrophe auszulösen.

Aufgrund der Dublin III-Verordnung müssen die Mittelmeerstaaten ungleich viel mehr für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen leisten als die nordeuropäischen Länder (Art. 13 Dublin III-VO).

Die Lage im Moria-Camp auf Lesbos hat sich in Folge dessen seit vielen Jahren zugespitzt. Dass dort und auf den anderen ägäischen Inseln derzeit so viele Menschen unterversorgt menschenunwürdig zusammengepfercht sind, hat wiederum in erster Linie damit zu tun, dass Griechenland zum 1.1.2020 eine massive Asylrechtsverschärfung eingeführt hat. Nach dem neuen Gesetz werden noch nicht einmal die Vulnerablen auf das Festland gebracht.

Die chronische Unterversorgung der ohnehin geschwächten Menschen in Moria-Camp macht sie besonders anfällig für den Corona-Virus. In der derzeitigen Krise sehen bereits Erwägungsgründe 21 und 22 der Dublin-III-VO vor, dass der Solidaritätsgrundsatz angewandt werden muss. Das kann hier nur bedeuten: Evakuierung der Menschen von den Ägäischen Inseln!

Quelle: ARD Studio Brüssel – Europamagazine

Autoren: Olga Chladkova & Franziska Wellenzohn
Kamera: John Kranert

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